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Logopädie

Die Logopädietherapie (Sprachheilunterricht) unterstützt Kinder und Jugendliche mit Schwierigkeiten in der Sprache, beim Sprechen oder im Bereich des Schriftspracherwerbes.

Sprachstörungen können durch unterschiedliche Merkmale charakterisiert sein: 

  • nicht altersgemäss entwickelte Sprache mit nur geringem aktiven und passiven Wortschatz
  • durch dysgrammatisch gebildete Sätze,
  • durch Redefluss-Störungen wie Stottern oder Poltern
  • durch Stimmstörungen.
  • durch Störungen der Aussprache (Laute oder Lautverbindungen werden ausgelassen, fehlgebildet oder durch andere ersetzt).

Sprachbeeinträchtigungen treten zum Teil isoliert auf, oft jedoch in Verbindung mit Einschränkungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung, mit motorischen und evtl. auch kognitiven Unzulänglichkeiten (Quelle BKS).

Therapie und Zuweisung

Der Sprachheilunterricht beginnt frühestens ab dem Eintritt in den Kindergarten und endet in der Regel spätestens mit dem Austritt aus der Volksschule. Er umfasst:

  • Abklärungen und Kontrollen
  • Logopädietherapie
  • fachliche Beratung und Anleitung der Lehrpersonen
  • fachliche Beratung und Anleitung der Eltern

Die Zuweisung zur Logopädietherapie erfolgt mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge durch die Schulpflege am Schulort.

Für Logopädie im Frühbereich vor dem Eintritt in den Kindergarten sind die Heilpädagogischen Früherziehungsdienste zuständig. Merkblatt zur Logopädie im Frühbereich

VSK - Verband Sprachheilwesen Kelleramt
Therapeutinnen:
Yvonne Karpf - Yvonne Karpf
Susan Rothen - Susan Rothen

Tel.-Büro 056 649 24 46

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Weitere Informationen können Sie der Homepage des Ambulatoriums in Arni entnehmen: