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Schulordnung

 

Die Schule ist ein Ort menschlicher Begegnungen. Es braucht gewisse Verhaltensweisen, damit Kinder und Lehrpersonen angenehm und reibungslos miteinander zusammenarbeiten können.

Die vorliegende Schulordnung soll dazu eine Grundlage sein.

Schulordnung 2025 

 

Schulordnung

  • Alle Kinder der Schule Oberlunkhofen unterstehen der folgenden Schulordnung und haben den Weisungen der Lehrpersonen und den Anordnungen der Schulleitung sowie  der Hauswartung Folge zu leisten.
  • Wir pflegen untereinander einen freundlichen Umgangston, grüssen uns und helfen einander, wo sich die Möglichkeit dazu bietet.
  • Als Grundlage dieser Schulordnung dient die Verordnung über die Volksschule SAR 421.313 Art. 12 Verhalten und Schulordnung.

Schulweg

  • Für Kinder ist der Weg zur Schule ein besonderes Erlebnis. Sie machen dabei wichtige soziale Erfahrungen. Daher sollen sie diesen Weg möglichst selbstständig zu Fuss zurücklegen.
  • Die Eltern tragen die Verantwortung für den Schulweg.
  • Es ist nicht erwünscht, dass die Kinder mit dem Fahrrad, Rollbrettern, Rollschuhen oder dem Kickboard zur Schule kommen. Rollbretter und Kickboards dürfen nicht im Schulhaus deponiert werden. Die Benützung solcher Fahrgeräte ist während der Schulzeit (7.30 – 16.15 Uhr) auf dem Schulhausareal untersagt.

Schulhaus, Schulareal und Mobiliar

  • Die Schulgebäude und deren Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Kinder haben zum Schulmobiliar und zu den Lehrmitteln Sorge zu tragen. Mutwillige Beschädigungen an Einrichtungen und Lehrmitteln werden auf Kosten der Eltern instand gestellt oder ersetzt.
  • In den Unterrichtsräumen tragen die Kinder Hausschuhe.
  • Im Schulhausgang ist Ordnung zu halten. Turnsäcke, Schulsäcke, Finken, Jacken und Schirme gehören an den dafür bestimmten Ort.
  • Gefundene Gegenstände sind im Lehrerzimmer oder beim Hauswart abzugeben. Verloren gegangene Gegenstände werden entweder beim Hauswart aufbewahrt oder man findet sie in den „Fundgruben“ (Standorte Schulhäuser und Turnhalle). Die Fundgegenstände werden nach Ablauf eines Quartals entsorgt.
  • Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Körbe oder Kübel zu werfen.
  • In den Toiletten ist auf Sauberkeit zu achten.
  • Bälle sind im Schulhaus nicht erlaubt. Privat mitgebrachte Bälle werden vor dem Schulhaus platziert und nach dem Unterricht wieder abgeholt.

Umgang mit elektronischen Medien
(einheitliche Regelung an den Aargauer Volksschulen ab 1. August 2025, SAR 421.313 Art. 12 Abs. 4)

  • Grundsätzlich bleiben elektronische Geräte (Handy, Konsolen, Boxen, etc.) zuhause.
  • Der Gebrauch von Smartwatches ist wie bei Smartphones wegen der Aufnahme-, Telefon-, Chat- und Internetfunktion während der Schulzeit nicht erlaubt. Sollte ein Kind eine solche Uhr tragen, muss sie vor Schulbeginn in der Schultasche verstaut werden und darf erst nach Ende des Unterrichts wieder angezogen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für die Geräte.
  • Auf spezielle Anordnung der Lehrperson oder der Eltern können elektronische Geräte mitgeführt werden, diese sind auf dem ganzen Schulareal und in den Schulhäusern ausgeschaltet und somit weder hör- noch sichtbar.
  • Diese Regelung gilt während den Schulzeiten von 7.30 Uhr – 16:15 Uhr.
  • Ausgenommen sind Samstag, Sonntag und Mittwochnachmittag.
  • Bei Verstössen werden die entsprechenden Geräte eingezogen und am Ende des Schulhalbtages wieder ausgehändigt. (vgl. §12, Absatz 3 der Verordnung SAR 421.313)

Turnhalle

  • Die Turnhalle ist nur mit sauberen Turn-/Geräteschuhen zu betreten.
  • Barfussturnen ist aus hygienischen Gründen und wegen Verletzungsgefahr nicht erwünscht.
  • Zu sämtlichen Geräten ist Sorge zu tragen.
  • Mutwillig zerstörtes Material/Geräte werden verrechnet.

Pausenordnung

  • Die grossen Pausen verbringen die Kinder der Primarschule grundsätzlich auf dem Pausenplatz. Für den Kindergarten wird die Pause gesondert geregelt.
  • Für jedes Verlassen des Schulareals während der Schulzeit und Pausen ist die Erlaubnis der Klassenlehrperson einzuholen.
  • Die Pausenaufsicht wird täglich durch die Lehrerschaft durchgeführt.
  • Die Eltern werden gebeten, den Kindern eine gesunde Pausenverpflegung mitzugeben (wenig oder kein Zucker, wenig Fett).

Schulbetrieb

  • Ausserhalb des regulären Unterrichts ist der Aufenthalt in den Gängen und auf den Treppen untersagt.
  • In der Regel dürfen die Schulgebäude und die Turnhalle nicht vor dem ersten Glockenzeichen betreten werden.
  • Von 12.00 bis 13.00 Uhr sind lärmige Tätgkeiten zu unterlassen, es gilt die Mittagsruhe einzuhalten.

Absenzen / Urlaub

  • Absenzen sind der Lehrperson per Klapp zu melden.
  • Die Eltern können pro Quartal einen freien Schulhalbtag beantragen. Sie teilen den Bezug mindestens zwei Schultage davor per Klapp der Klassenlehrperson mit. Es ist möglich, mehrere Quartalshalbtage eines Schuljahres zu kumulieren. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem Bezug der
    Klassenlehrperson eingereicht werden.
  • Sonderregelung Kindergarten: Werden im Kindergarten alle vier Quartalshalbtage zusammen bezogen, kann ein fünfter unterrichtsfreier Halbtag durch die Klassenlehrperson bewilligt werden, damit eine ganze Woche Urlaub möglich ist.
  • Sperrtage, an denen der Quartalshalbtag nicht bezogen werden kann:
    • letzte Schulwche vor den Sommerferien
    • Schulschlussfeier
    • Prüfungstage Check P3 (1. Quartal)
    • Prüfungstage Check P5 (4. Quartal)
  • Ausserordentlicher Urlaub: Alle anderen Urlaubsgesuche werden von der Schulleitung behandelt. Die Eltern stellen rechtzeitig, das heisst spätestens 30 Tage vor Urlaubsbeginn, ein schriftliches Gesuch. Dieses wird nur aus wichtigen Gründen erteilt. Während der Volksschulzeit in Oberlunkhofen (Kindergarten und Primarschule) wird in der Regel einmalig ein längerer Urlaub bewilligt.
  • Auf Verlangen der Schule haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, wenn die Abwesenheit des Kinds infolge Krankheit mindestens zwei Wochen dauert oder begründete Zweifel an der Krankheit des Kinds bestehen (vgl. SAR 421.313 §15).

Versicherung

  • Arzt- und Heilungskosten von Unfällen während der Schulzeit und auf dem Schulweg sind über die persönliche Krankenkasse der Schulkinder versichert. Die Schule verfügt über keine Unfallversicherung für die Kinder.
  • Bei schwerwiegenden Unfällen während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ist umgehend die Schulleitung zu kontaktieren.

Oberlunkhofen, angepasst im Juni 2024                              Schulleitung und Lehrerteam